Die bisherigen Provisions- und Auszahlungskonditionen bilden die Grundlage. Tracking, Jahresabrechnung und die vorgeschlagenen Regeln für Provisionen nach Vertragsende müssen noch bestätigt und rechtlich geprüft werden. Diese Veröffentlichung ändert keine bestehenden Partnerverträge.
60 Tage Zuordnungszeitraum · Auszahlung vom 15.–20. des Folgemonats ab 50 € · Maßgeblich sind die vollständigen Bedingungen.
Vertragspartner & Geltungsbereich
1.1 Diese Affiliate-Bedingungen regeln die Teilnahme am Empfehlungsprogramm von condoo Systems OOD, Rilski Manastir 68, 9022 Varna, Bulgarien, vertreten durch Marco Vantroba. „Wir“ bezeichnet diese Gesellschaft; „Du“ bezeichnet den zugelassenen Affiliate-Partner. Kontakt: kontakt@condoo.systems. Weitere Angaben findest Du im Impressum.
1.2 Das Programm vergütet nachweisbar vermittelte, zahlende Kunden für dafür zugelassene condooOS-Abonnements. Es ist vom Reseller- oder Whitelabel-Vertrieb zu unterscheiden. Du erhältst hierdurch weder das Recht, Plattformzugänge im eigenen Namen weiterzuverkaufen, noch die Befugnis, Verträge für uns abzuschließen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Aktions- oder Produktkonditionen gelten nur, wenn sie vor Beginn der betreffenden Vermittlung eindeutig mitgeteilt und wirksam vereinbart wurden. Unbekannte Bedingungen oder nachträgliche Änderungen einer Website werden nicht automatisch Vertragsbestandteil.
1.4 Diese Seite enthält einen Vertragsentwurf. Ihre Veröffentlichung ersetzt keine Zustimmung und ändert bestehende Affiliate-Verträge nicht automatisch.
Teilnahme & Anmeldung
2.1 Teilnehmen können volljährige, geschäftsfähige natürliche Personen sowie rechtsfähige Unternehmen, vertreten durch hierzu befugte Personen. Du erfüllst die für Deine Tätigkeit erforderlichen gewerbe-, steuer- und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen und machst richtige Identitäts-, Kontakt- und Abrechnungsangaben.
2.2 Du beantragst die Teilnahme über den vorgesehenen Anmeldeweg. Der Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Annahme oder die als Annahme erkennbare Freischaltung Deines Partnerkontos zustande. Die angenommene Fassung muss vorab zugänglich und speicherbar sein. Eine reine Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
2.3 Dieser Entwurf sieht keine Teilnahmegebühr, keinen Mindestumsatz und keine Verpflichtung vor, selbst ein kostenpflichtiges condooOS-Abonnement zu unterhalten. Für die bloße Anwerbung eines weiteren Partners wird keine Vergütung gezahlt.
2.4 Grundsätzlich wird je rechtlichem Vertragspartner ein Partnerkonto geführt. Zusätzliche Konten benötigen eine sachliche Begründung und vorherige Abstimmung. Eine gemeinsame Wohnanschrift verschiedener Personen allein ist kein Missbrauchsnachweis. Konstruktionen zur Umgehung von Eigenempfehlungen oder zur doppelten Provisionierung sind unzulässig.
Deine Rolle als selbstständiger Partner
3.1 Du entscheidest selbst über Zeit, Ort und Umfang Deiner zulässigen Werbetätigkeit. Du bist nicht verpflichtet, bestimmte Umsätze zu erzielen oder Personen anzuwerben. Eigene Werbekosten trägst Du, soweit wir keinen konkreten Kostenersatz vorher vereinbart haben.
3.2 Du darfst keine Erklärungen in unserem Namen abgeben, Kundenzahlungen für uns entgegennehmen oder nicht autorisierte Leistungs-, Preis- oder Datenschutzgarantien zusagen. Eine Kooperation darfst Du wahrheitsgemäß als Affiliate-Partnerschaft kennzeichnen.
3.3 Die tatsächliche rechtliche Einordnung der Zusammenarbeit richtet sich nach ihrer Ausgestaltung. Zwingende arbeits-, handelsvertreter- oder andere gesetzliche Rechte werden nicht allein durch die Bezeichnung „Affiliate“ ausgeschlossen.
Provisionsmodell: 30 % & 10 %
4.1 Für direkt von Dir vermittelte qualifizierte Neukunden erhältst Du 30 % der provisionsfähigen Netto-Abonnementzahlungen. Für qualifizierte Neukunden, die ein von Dir direkt geworbener und Dir zugeordneter Affiliate vermittelt, erhältst Du 10 % derselben Bemessungsgrundlage auf der zweiten Ebene.
4.2 Die zweite Ebene umfasst ausschließlich diese eine zusätzliche Vermittlungsebene. Es entstehen keine weiteren Ebenen. Die 10 % werden nicht von der 30-%-Provision des direkt vermittelnden Partners abgezogen. Sie sind keine Vergütung für dessen Registrierung oder für das bloße Wachstum eines Netzwerks.
4.3 Provisionen entstehen wiederkehrend auf provisionsfähige Zahlungen der dauerhaft zugeordneten Kunden nach diesen Bedingungen. Eine kostenlose Testphase, eine bloße Registrierung oder ein unverbindlicher Lead löst noch keine Provision aus.
4.4 Beispiel bei einem vollständig bezahlten Complete-Monatsabo von 97 € netto ohne Rabatt oder Erstattung: Die direkte Provision beträgt 29,10 €. Für einen entsprechend qualifizierten Kunden auf Ebene 2 beträgt sie 9,70 €. Beispiele sind keine Zusage eines bestimmten Einkommens.
Bemessungsgrundlage & qualifizierte Umsätze
5.1 Bemessungsgrundlage ist der tatsächlich vereinnahmte Netto-Grundpreis des zugeordneten, provisionsfähigen condooOS-Abonnements nach vereinbarten Rabatten. Umsatzsteuer und andere durchlaufende Steuern werden nicht provisioniert. Allgemeine Zahlungsabwicklungs- oder Betriebskosten ziehen wir nicht zusätzlich von dieser Grundlage ab.
5.2 Für das Standardprogramm sind die Grundgebühren von Complete, Reseller 10 und Whitelabel vorgesehen. Nicht automatisch umfasst sind Guthabenaufladungen, E-Mail-, SMS-, Telefonie- oder KI-Verbrauch, gesonderte Add-ons, Einrichtungsleistungen, Beratung, Drittprodukte oder die eigenen Umsätze eines Resellers mit dessen Endkunden. Abweichend provisionsfähige Produkte müssen vorab konkret benannt werden.
5.3 Eine Zahlung ist qualifiziert, wenn der Kundenvertrag wirksam zustande gekommen ist, die Empfehlung dem Partner nach den Zuordnungsregeln zusteht, die Zahlung tatsächlich eingegangen ist und kein Ausschluss nach diesen Bedingungen vorliegt.
5.4 Für bereits bestehende Kunden entsteht durch einen späteren Affiliate-Klick keine neue Zuordnung. Sonderfälle wie gesonderte Neukundenaktionen oder die Reaktivierung früherer Kunden bedürfen einer vorab vereinbarten Regelung; eine pauschale Neuzuordnung durch Kündigung und erneute Anmeldung ist nicht zulässig.
60 Tage Zuordnung & letzter gültiger Verweis
6.1 Der reguläre Zuordnungszeitraum beträgt 60 Tage ab einem gültigen, nachweisbaren Affiliate-Verweis. Kommt innerhalb dieses Zeitraums der erste provisionsfähige kostenpflichtige Kundenvertrag zustande, wird die Empfehlung dem betreffenden Partner zugeordnet. Die kostenlose Testregistrierung allein ist noch kein provisionsfähiger Abschluss.
6.2 Gibt es vor diesem Abschluss mehrere gültige Affiliate-Verweise, zählt der zuletzt rechtmäßig erfasste Verweis. Ein neuer tatsächlicher Besuch über einen anderen Affiliate-Link kann deshalb die vorläufige Zuordnung ändern. Automatisches Überschreiben ohne bewussten Besuch, Cookie-Stuffing, verdeckte Weiterleitungen und vergleichbare Manipulationen sind unzulässig.
6.3 Nach der erstmaligen gültigen Kundenzuordnung führen spätere Werbeklicks grundsätzlich nicht zum Wechsel des betreuenden Affiliates für dieses fortlaufende Kundenverhältnis. Erneute Abokäufe nach vollständiger Beendigung werden nicht ohne geklärte Regelung automatisch wie eine ununterbrochene Verlängerung behandelt.
6.4 Die Zuordnung eines von Dir geworbenen Affiliate-Partners muss gesondert bei dessen Zulassung dokumentiert werden. Hieraus entsteht erst dann eine Provision auf Ebene 2, wenn dieser Partner einen qualifizierten zahlenden Kunden vermittelt. Rückwirkende Partnerwechsel oder kreisförmige Zuordnungen zur Erzeugung zusätzlicher Provisionen sind ausgeschlossen.
6.5 Technisch abzugleichen: Der Erfassungszeitpunkt bei einer Testphase, das letzte gültige Attributionsereignis und die dauerhafte Kunden-/Partnerzuordnung müssen vor Freigabe mit dem tatsächlich eingesetzten System übereinstimmen. Ein angenommener Bezahlvertrag innerhalb der Frist ist von einem erst später stattfindenden Zahlungseingang zu unterscheiden.
Tracking, Einwilligung & Zuordnungsfehler
7.1 Die technische Zuordnung kann insbesondere durch Affiliate-Kennungen, dafür zulässige Cookies oder dokumentierte Konto-Zuordnungen erfolgen. Diese Vereinbarung ist keine Einwilligung der geworbenen Besucher in Tracking. Erforderliche Informationen und Einwilligungen müssen im jeweiligen Besucherkontext bereitgestellt und eingeholt werden.
7.2 Du darfst Tracking nicht heimlich setzen, eine Ablehnung umgehen oder eine Einwilligung als Voraussetzung für eine kostenlose Information vortäuschen. Die Verwendung serverseitiger Technik beseitigt nicht automatisch Datenschutz- oder Einwilligungspflichten.
7.3 Blockierte oder gelöschte Cookies, unterschiedliche Geräte und fehlende zulässige Zuordnungsmerkmale können die Erfassung beeinträchtigen. Du prüfst Deine bereitgestellten Links vor Verwendung. Wir schließen unsere Verantwortung für von uns zu vertretende Tracking- oder Abrechnungsfehler nicht pauschal aus.
7.4 Fehlt eine erwartete Zuordnung, kannst Du unter Angabe des Links, des Zeitraums und geeigneter, rechtmäßig erhobener Nachweise eine Prüfung verlangen. Wir berücksichtigen nachvollziehbare Belege und korrigieren nachgewiesene Fehler. Eine Anerkennung jeder behaupteten Empfehlung oder das Sammeln unnötiger Kundendaten ist damit nicht verbunden.
7.5 Die konkrete Tracking-Lösung, verantwortlichen Stellen, Cookie-Laufzeiten und Datenübermittlungen müssen vor Aktivierung in den jeweils einschlägigen Datenschutzhinweisen beschrieben sein. Diese neue Informationsseite selbst installiert kein Affiliate-Tracking.
Jahresabos, Tarifwechsel & wiederkehrende Provision
8.1 Bei monatlicher Zahlung wird die Provision auf jede qualifizierte Monatszahlung berechnet. Bei im Voraus bezahlten Jahresabos sieht dieser Entwurf die Provision auf den vereinnahmten provisionsfähigen Jahresbetrag vor; sie wird in der nächsten regulären Abrechnung berücksichtigt. Ein Jahresbetrag wird nicht zwölfmal als neuer Zahlungseingang provisioniert.
8.2 Bei einem Upgrade oder Downgrade bleibt die bestehende Kundenzuordnung erhalten. Maßgeblich ist die tatsächlich zusätzlich vereinnahmte oder erstattete provisionsfähige Grundgebühr. Verrechnete Vorauszahlungen werden nicht doppelt berücksichtigt.
8.3 „Wiederkehrend“ oder „Lifetime“ bedeutet keine Zahlung für die Lebenszeit einer Person und kein garantiertes Einkommen. Gemeint ist die Beteiligung an den qualifizierten Zahlungen des nach diesen Bedingungen zugeordneten fortlaufenden Kundenverhältnisses. Kostenfreie Zeiträume, nicht bezahlte Forderungen und Erstattungen erzeugen keine entsprechende Provision.
8.4 Für die Behandlung bereits geworbener Kunden nach Ende der Affiliate-Zusammenarbeit gilt Ziffer 16. Eine spätere Kündigung des Partnervertrags darf nicht als verdeckter Weg dienen, zuvor zugesagte wiederkehrende Ansprüche nach Belieben zu entziehen.
Abrechnung & Auszahlung
9.1 Wir erstellen eine nachvollziehbare monatliche Abrechnung über qualifizierte Zahlungen, Provisionssätze, Korrekturen und übertragene Guthaben. Die reguläre Auszahlung wird zwischen dem 15. und 20. des Folgemonats veranlasst, sobald das auszahlbare Guthaben mindestens 50 € beträgt und die erforderlichen Zahlungs- und Steuerangaben vorliegen. Die anschließende Bank- oder Zahlungsdienstlaufzeit ist davon zu unterscheiden.
9.2 Ein gesonderter Auszahlungsantrag ist im regulären Ablauf nicht erforderlich. Guthaben unter 50 € wird in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und verfällt nicht allein wegen Nichterreichens der Schwelle. Für die Schlussabrechnung gilt die Ausnahme in Ziffer 16.
9.3 Du hinterlegst korrekte Angaben zum Zahlungsempfänger und dem hierfür vorgesehenen Auszahlungsweg. Die konkreten unterstützten Zahlungswege und etwaige ausdrücklich vereinbarte Gebühren müssen vor der Teilnahme mitgeteilt werden. Dieser Entwurf führt keine pauschalen Bearbeitungs- oder Inaktivitätsgebühren ein.
9.4 Fehlen notwendige Unterlagen oder besteht ein konkreter begründeter Klärungsbedarf, informieren wir Dich über den betroffenen Betrag und die benötigten Angaben. Unstreitige, auszahlbare Beträge werden nicht ohne sachlichen Grund mit zurückgehalten. Eine unbestimmte allgemeine Rücklage für alle Provisionen ist nicht vorgesehen.
9.5 Du kannst Abrechnungsfehler per E-Mail melden. Es wird keine kurze Ausschlussfrist vereinbart, nach deren Ablauf nachweisbare Fehler automatisch als genehmigt gelten. Gesetzliche Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Verjährungsregeln bleiben unberührt.
Rückerstattungen, Rücklastschriften & Korrekturen
10.1 Wird eine provisionsfähige Kundenzahlung wirksam rückerstattet, zurückbelastet oder endgültig nicht vereinnahmt, entfällt die darauf entfallende Provision im entsprechenden Umfang. Bei einer Teilrückerstattung wird nur der zugehörige Provisionsanteil korrigiert.
10.2 Wir weisen Grund, zugrunde liegende Zahlung und Berechnung einer Korrektur nachvollziehbar aus. Bereits ausgezahlte Überzahlungen können mit zukünftigen fälligen Provisionen verrechnet oder nach Klärung zurückgefordert werden. Du kannst begründete Einwendungen vorbringen.
10.3 Die Kündigung eines Kunden für die Zukunft macht eine zuvor ordnungsgemäß bezahlte und nicht erstattete Leistungsperiode nicht rückwirkend unvergütet. Ebenso berechtigt ein Vorfall bei einem Kunden nicht zum pauschalen Entzug aller Provisionen für andere Kunden.
10.4 Eine kurzfristige Zahlungsstreitigkeit wird nach ihrem tatsächlichen Ausgang berücksichtigt. Wird der Betrag später wieder endgültig vereinnahmt und liegt kein anderer Ausschlussgrund vor, ist eine zu Unrecht aufgehobene Provision wieder gutzuschreiben.
Steuern & Abrechnungsunterlagen
11.1 Du bist für die steuerliche Erklärung Deiner Einnahmen sowie erforderliche Gewerbe- oder sonstige Registrierungen verantwortlich. Wir können die für eine korrekte Abrechnung erforderlichen Identitäts- und Steuerangaben verlangen; pauschale oder sachfremde Datenanforderungen sind nicht vorgesehen.
11.2 Die genannten Provisionssätze beziehen sich auf die provisionsfähigen Netto-Abonnementzahlungen. Ob auf Deine eigene Affiliate-Leistung Umsatzsteuer entfällt oder ein Reverse-Charge-Verfahren einschlägig ist, richtet sich nach den tatsächlichen steuerlichen Voraussetzungen.
11.3 Die Abrechnung erfolgt durch ordnungsgemäße Rechnung oder ein wirksam vereinbartes Gutschriftverfahren. Ein Gutschriftverfahren wird nicht allein durch die Existenz eines Dashboards eingeführt; erforderliche Zustimmung und Widerspruchsrechte bleiben bestehen.
11.4 Gesetzlich erforderliche Abzüge oder Meldungen werden transparent behandelt. Es wird keine generelle Zusage steuerfreier oder abgabenfreier Einnahmen abgegeben.
Transparente & rechtmäßige Werbung
12.1 Du machst den kommerziellen Zweck Deiner Empfehlungen klar erkennbar, soweit er sich nicht bereits eindeutig aus dem Kontext ergibt. Ein geeigneter Hinweis muss rechtzeitig und sichtbar bei der Empfehlung stehen, etwa: „Werbung / Affiliate-Link: Bei einem Abschluss erhalte ich eine Provision.“ Versteckte Hinweise nur im Impressum oder am Ende einer langen Hashtag-Liste reichen nicht automatisch aus.
12.2 Deine Aussagen zu Funktionen, Preisen, Testdauer, Verfügbarkeit und Datenschutz müssen richtig und aktuell sein. Der reguläre kostenlose Test beträgt 10 Tage. Du darfst keine ungeprüften Zusagen wie „alle Daten bleiben ausnahmslos in Deutschland“, garantierte Gewinne oder nicht belegte Kundenergebnisse verbreiten.
12.3 Werbung per E-Mail, SMS, Telefon oder Messenger muss die jeweils geltenden Einwilligungs- und Widerspruchsregeln einhalten. Massenversand an unzulässige Listen, täuschende Absender und die Umgehung von Abmeldungen sind verboten.
12.4 Vergleiche mit Wettbewerbern müssen sachlich und belegbar sein. Erfundenes Kundenfeedback, gefälschte Bewertungen, irreführende Countdown-Angebote oder eine vorgetäuschte offizielle Supportrolle sind nicht erlaubt.
12.5 Du darfst eigene Bonusangebote nur mit klarer Kennzeichnung als eigene Leistung und transparenten Bedingungen anbieten. Eine Erstattung aus Deiner Provision, Cashback oder sonstige Abschlussanreize bedürfen vorheriger Abstimmung, damit keine Täuschung über den tatsächlichen Anbieterpreis oder künstliche Abschlüsse entstehen.
Markennutzung, Werbematerial & bezahlte Anzeigen
13.1 Für die aktive Partnerschaft erhältst Du ein einfaches, widerrufliches Recht, ausdrücklich bereitgestellte Marken und Werbemittel zur zulässigen Bewerbung von condooOS zu verwenden. Rechte anderer Urheber und mitgeteilte sachliche Nutzungsvorgaben sind zu beachten. Die Befugnis umfasst nicht die Anmeldung eigener Marken oder Domains mit unseren Kennzeichen.
13.2 Eigene Profile, Domains, Anzeigen und Landingpages dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass Du selbst condooOS bist oder ein offizieller Unternehmens-, Abrechnungs- oder Supportkanal. Eine transparente Kennzeichnung Deiner eigenen Identität und Affiliate-Rolle ist erforderlich.
13.3 Dieser Entwurf sieht für bezahlte Suchanzeigen auf die Marke condooOS, Schreibvarianten oder offensichtlich verwechslungsfähige Begriffe eine vorherige ausdrückliche Freigabe vor. Das gilt auch für Werbung, die unsere offizielle Identität nachahmt. Zulässige generische Werbung bleibt unter Beachtung dieser Bedingungen möglich.
13.4 Wir können die Korrektur oder Entfernung von Werbemitteln verlangen, wenn konkrete Rechtsverstöße, erhebliche sachliche Fehler, Markenmissbrauch oder veraltete Konditionen vorliegen. Wir benennen den Grund und räumen eine angemessene Umsetzungszeit ein, soweit keine akute Gefahr sofortiges Handeln erfordert.
13.5 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Umfang laufend neu erstellter Werbemittel, sofern nichts Konkretes zugesagt wurde. Kosten einer nicht beauftragten Werbekampagne übernehmen wir nicht automatisch.
Eigenempfehlungen & Manipulation
14.1 Provisionen für Dein eigenes Abonnement sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Scheingeschäfte oder Umgehungskonstruktionen über von Dir beherrschte Unternehmen, Zusatzkonten oder vorgeschobene Dritte, deren wirtschaftlicher Zweck der Provisionsbezug für Deine eigene Nutzung ist.
14.2 Eine tatsächliche eigenständige Kundenbeziehung einer verwandten Person oder eines Unternehmens an derselben Anschrift ist nicht allein wegen dieser Nähe ausgeschlossen. Bei konkreten Anhaltspunkten dürfen wir angemessene Nachweise zur eigenständigen Geschäftstätigkeit und Zahlung prüfen.
14.3 Verboten sind insbesondere manipulierte Tracking-Kennungen, künstliche Klicks, verdeckte Cookie-Platzierung, fingierte Bestellungen, unbefugte Nutzung fremder Zahlungsdaten, gestohlene Identitäten, Täuschung über Neukundeneigenschaft und das Überschreiben bereits zugeordneter Kunden ohne gültigen Grund.
14.4 Bei begründetem Verdacht dürfen wir die betroffenen Zuordnungen und Auszahlungen vorläufig prüfen oder sperren. Wir informieren Dich, soweit rechtlich und sicherheitsbedingt möglich, geben Gelegenheit zur Stellungnahme und begrenzen die Maßnahme auf das Erforderliche. Eine dauerhafte Sperre wird gesondert begründet.
14.5 Nachgewiesene missbräuchlich erzeugte Provisionen bestehen nicht. Rechtmäßig verdiente, nicht betroffene Ansprüche werden nicht als pauschale Vertragsstrafe eingezogen. Weitergehende Ansprüche wegen schuldhaft verursachter Schäden richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Datenschutz, Zugangsschutz & Vertraulichkeit
15.1 Du schützt Deine Kontozugänge und meldest verdächtige Aktivitäten zeitnah. Im Partnerbereich zugängliche Kunden- oder Abrechnungsdaten darfst Du nur für die Abwicklung dieser Partnerschaft verwenden und nicht ohne Rechtsgrundlage für eigene Kontaktlisten, Weiterverkauf oder zusätzliche Werbung nutzen.
15.2 Du und condooOS sind für eigene Werbe- und Verwaltungsprozesse grundsätzlich jeweils selbst verantwortlich, soweit die tatsächlichen Zwecke und Mittel dies ergeben. Eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit wird nicht allein durch diese Bedingungen fingiert. Soweit die konkrete Zusammenarbeit eine zusätzliche Datenschutzvereinbarung erfordert, ist sie vor der entsprechenden Verarbeitung zu treffen.
15.3 Informationen zum Websitebesuch und zur Kontaktaufnahme stehen unter Datenschutz. Für Partnerregistrierung, Dashboard, Zahlungsabwicklung und Attribution sind ergänzende, zur tatsächlich verwendeten Technik passende Informationen erforderlich; die derzeitige Website-Erklärung ersetzt diese Angaben nicht vollständig.
15.4 Nicht öffentliche Abrechnungsdaten, technische Informationen und Geschäftsgeheimnisse behandelst Du vertraulich. Entsprechendes gilt für uns hinsichtlich Deiner vertraulichen Informationen. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen, zulässige Meldungen an Behörden und die Wahrnehmung eigener Rechte bleiben möglich.
Laufzeit, Kündigung & bestehende Provisionen
16.1 Die Affiliate-Zusammenarbeit wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dieser Entwurf sieht für beide Seiten eine ordentliche Kündigung in Textform mit 30 Kalendertagen Vorlauf vor. Eine Kündigung ist per E-Mail an kontakt@condoo.systems möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen; soweit zumutbar, ist vorher Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
16.2 Nach Vertragsende darfst Du nicht mehr als aktiver Partner auftreten oder neue Empfehlungen mit unseren Werbemitteln erzeugen. Du entfernst aktive Werbemittel und Links innerhalb einer angemessenen, technisch möglichen Frist. Neue Zuordnungen nach dem Vertragsende sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht mehr provisionsfähig.
16.3 Vorgeschlagener Bestandsschutz: Nach ordentlicher Kündigung bleiben die zugesagten wiederkehrenden Provisionen für vor Vertragsende wirksam zugeordnete, fortlaufende Kundenverhältnisse erhalten. Das gilt auf Ebene 2 für die bereits vor Vertragsende wirksam zugeordneten Kunden, nicht für später neu geworbene Kunden eines ehemaligen Unterpartners. Zahlung, Storno und zulässige Korrekturen richten sich weiter nach diesen Bedingungen.
16.4 Auch eine außerordentliche Kündigung bewirkt keinen automatischen Verfall aller rechtmäßig erworbenen Forderungen. Soweit ein konkreter Kunde betrügerisch oder unter einem anderen wirksamen Ausschluss vermittelt wurde, entfällt der darauf bezogene Anspruch. Zwingende gesetzliche Folgen und begründete Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
16.5 Abrechnungen und eine Möglichkeit zur Klärung offener Provisionen bleiben verfügbar, auch wenn ein aktiver Dashboard-Zugang endet. Wenn keine weiteren wiederkehrenden Provisionen mehr entstehen und alle Korrekturen geklärt sind, erfolgt die Schlussauszahlung im nächsten regulären Auszahlungslauf auch unterhalb von 50 €.
16.6 Die bloße Einstellung oder Änderung des Programms darf bestehende Zahlungsansprüche und ausdrücklich zugesagte Nachvergütungen nicht rückwirkend beseitigen. Eine Abweichung vom hier vorgeschlagenen Bestandsschutz muss vor der endgültigen Verwendung ausdrücklich festgelegt und mit allen „Lifetime“-Aussagen abgeglichen werden.
Haftung & Ansprüche Dritter
17.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden Haftungsvorschriften und ausdrücklich übernommenen Garantien. Zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche werden nicht beschränkt.
17.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, soweit diese Beschränkung rechtlich zulässig ist. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit das anwendbare Recht dies erlaubt. Die genannten unbeschränkten Haftungsfälle bleiben stets ausgenommen.
17.3 Eine Pflicht zur Zahlung oder Korrektur tatsächlich geschuldeter Provisionen wird durch Haftungsbeschränkungen nicht aufgehoben. Wir garantieren jedoch keine Zahl von Empfehlungen, keine Mindestprovision und keinen bestimmten Werbeerfolg.
17.4 Für eigene schuldhafte Rechts- oder Vertragsverstöße, etwa unzulässige Werbung oder Markenverletzungen, verantwortest Du notwendige und angemessene Schäden und Abwehrkosten nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine verschuldensunabhängige Freistellung für sämtliche Drittansprüche wird nicht vereinbart. Wir informieren Dich über betroffene Ansprüche und stimmen die Verteidigung angemessen ab.
Änderungen des Programms
18.1 Neue Provisionssätze oder wesentliche Teilnahmebedingungen werden nicht allein durch eine Website-Veröffentlichung wirksam. Wir informieren rechtzeitig, grundsätzlich mindestens 30 Kalendertage vor einem vorgeschlagenen Änderungsbeginn, über Inhalt, Grund und Auswirkungen. Eine erforderliche Zustimmung wird durch Schweigen oder fortgesetzte Teilnahme nicht ersetzt.
18.2 Ohne wirksame Änderungsvereinbarung gelten die bisherigen Bedingungen bis zur ordentlichen Beendigung oder einer anderen wirksamen Vereinbarung fort. Bereits zugeordnete Umsätze, erworbene Ansprüche und der vereinbarte Bestandsschutz werden nicht rückwirkend durch eine neue Tabelle entzogen.
18.3 Neue zeitlich begrenzte Aktionen oder zusätzliche Produkte können eigene Konditionen haben, wenn sie vor der betreffenden Werbung eindeutig bereitgestellt werden. Ein allgemeiner Hinweis auf „jeweils aktuelle Regeln“ genügt nicht, um verdeckt bereits vermittelte Umsätze anders abzurechnen.
Recht, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
19.1 Für diese Vereinbarung wird bulgarisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vorgesehen. Zwingendes Unionsrecht und nicht abdingbare Schutzvorschriften bleiben unberührt. Handelt ein Partner nach den tatsächlich maßgeblichen Umständen als Verbraucher, entzieht die Rechtswahl ihm nicht den zwingenden Schutz seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
19.2 Die zuständigen Gerichte in Varna werden nur vereinbart, soweit dies für die konkrete Vertrags- und Parteienkonstellation zulässig und wirksam ist. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben bestehen. Eine verpflichtende private Schiedsgerichtsbarkeit ist nicht vorgesehen.
19.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bestimmen sich die Folgen nach dem anwendbaren Recht. Eine automatische Ersetzung durch eine möglichst weitgehend zu unseren Gunsten wirkende Regelung ist nicht vereinbart.
19.4 Stand: 17. September 2026 · Entwurf 0.1. Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere Tracking und Zuordnung, Jahresprovisionen, Auszahlungsprozess, Bestandsschutz und rechtliche Einordnung abschließend zu bestätigen und rechtlich zu prüfen.