Diese Arbeitsfassung trennt Reseller- und Whitelabel-Verträge. Kontenabrechnung, Datenschutzanlagen und Kundenübergang müssen noch abschließend bestätigt und rechtlich geprüft werden. Für die Vollversion sind 97 € netto monatlich als unverbindliche Preisempfehlung vorgesehen; Whitelabel-Partner bestimmen ihre Endkundenpreise selbst. Diese Veröffentlichung ändert keine bestehenden Partnerverträge.
Vertragsrolle, Abrechnung und Datenschutz gehören zusammen. Maßgeblich sind die vollständigen Bedingungen und die konkret vereinbarte Partnerbestellung.
Vertragspartner & Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen regeln die Reseller- und Whitelabel-Partnerschaft mit condoo Systems OOD, Rilski Manastir 68, 9022 Varna, Bulgarien, vertreten durch Marco Vantroba. „Wir“ bezeichnet diese Gesellschaft; „Du“ den vertraglich zugelassenen Partner. Kontakt: kontakt@condoo.systems. Ergänzende Unternehmensangaben stehen im Impressum.
1.2 Das Partnerangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an entsprechend handelnde juristische Personen. Die vertretende Person muss zum Vertragsschluss befugt sein.
1.3 Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Danach gelten die konkret angenommene Partnerbestellung und diese Partnerbedingungen; ergänzend gelten die wirksam einbezogenen Nutzungsbedingungen. Bei besonderen Fragen der Auftragsverarbeitung geht der hierzu abgeschlossene AVV vor. Preis, Kontingente und ausdrücklich zugesagte Funktionen aus der Bestellung werden durch allgemeine Klauseln nicht aufgehoben.
1.4 Diese Veröffentlichung ist ein Vertragsentwurf. Sie ändert keine bestehenden Verträge und ersetzt weder eine abschließende Prüfung noch die wirksame Vereinbarung der konkreten Fassung mit dem Partner.
Zulassung & Partnerbestellung
2.1 Du beantragst die Partnerschaft mit vollständigen Unternehmens-, Kontakt- und Abrechnungsdaten. Wir können nachvollziehbare Nachweise Deiner Identität, Vertretungsbefugnis und Unternehmereigenschaft verlangen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahme oder eine eindeutig als Annahme bezeichnete Freischaltung zustande; eine automatisierte Eingangsbestätigung genügt nicht.
2.2 Vor Vertragsschluss erhältst Du die Bedingungen speicherbar und die wesentlichen Bestelldaten: Partnermodell, Leistungsumfang, Laufzeit, Preis, enthaltene Konten und Nutzer, etwaige Verbrauchskosten sowie Beginn und Abrechnung. Zusätzliche Leistungen werden nur aufgrund einer erkennbaren Bestellung oder einer anderen wirksamen Vereinbarung kostenpflichtig.
2.3 Für jedes Kundenkonto muss vor kostenpflichtiger Aktivierung feststehen, wer den Plattformvertrag schließt, welche Leistungen im Partnerpreis enthalten sind, wer welche Rechnung erhält und wer Verbrauchskosten trägt. Diese Zuordnung wird in der Partnerbestellung oder einer ergänzenden Abrechnungsübersicht dokumentiert. Die Bezeichnung „Reseller“ allein beantwortet diese Fragen nicht.
2.4 Die Zusammenarbeit ist nicht exklusiv. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bestehen weder Gebietsschutz noch Umsatzgarantien, Mindestabnahmen oder das Recht, weitere selbstständige Vertriebsebenen im Namen von condooOS einzurichten. Zwingende Rechte aus der tatsächlichen rechtlichen Einordnung der Zusammenarbeit bleiben erhalten.
Reseller: unter der Marke condooOS
3.1 Im Reseller-Modell vermittelst und betreust Du Kunden unter der Marke condooOS. Der Plattformvertrag kommt unmittelbar zwischen uns und dem jeweiligen Endkunden zustande. Wir bleiben für die darin zugesagte Plattformleistung verantwortlich. Du wirst durch die Betreuung nicht selbst Anbieter der Plattform.
3.2 Die Abrechnung der unmittelbar beim Endkunden bestellten Plattformleistungen erfolgt durch uns. Soweit die Partnerbestellung bereits bestimmte Kundenkonten oder Leistungen abdeckt, ist diese Deckung zu berücksichtigen: Dieselbe enthaltene Leistung wird nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage zusätzlich beim Endkunden berechnet. Welche Leistungen enthalten sind und welche der Endkunde separat bestellt, muss vorab eindeutig ausgewiesen sein.
3.3 Du darfst eigene Beratung, Einrichtung, Schulung und Agenturleistungen in Deinem Namen und auf eigene Rechnung anbieten. Vertragspartner, Leistungsumfang, Preis und Verantwortlichkeit dieser Leistungen sind gegenüber dem Kunden klar von dessen condooOS-Vertrag zu trennen.
3.4 Du darfst ohne besondere Vollmacht keine Verträge oder Preisänderungen in unserem Namen zusagen, Forderungen für uns einziehen, eigene Bedingungen als condooOS-Bedingungen ausgeben oder Dich als Betreiber einer eigenen Whitelabel-Plattform darstellen. Zulässige Gestaltungsoptionen eines Reseller-Tarifs begründen für sich kein Whitelabel-Recht.
3.5 Der Abschluss eines Reseller-Abonnements begründet nicht automatisch einen Provisionsanspruch. Eine Vermittlungsvergütung setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus; für eine zusätzlich zugelassene Affiliate-Teilnahme gelten die Affiliate-AGB in ihrer wirksam vereinbarten Fassung. Eine doppelte Vergütung derselben Leistung entsteht nicht ohne entsprechende Zusage.
Whitelabel: unter Deiner eigenen Marke
4.1 Im Whitelabel-Modell darfst Du die vereinbarten Plattformfunktionen unter eigener Marke und im vereinbarten technischen Umfang unter eigener Domain anbieten. Du schließt die Verträge mit Deinen Endkunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Wir stellen Dir die vertraglich vereinbarte Plattformleistung bereit.
4.2 Du verantwortest die eigenen Kundenverträge, rechtlich erforderlichen Informationen, Preise, Rechnungen, Steuern, Zahlungsabwicklung, Kündigungen und Erstattungen. Soweit Du an Verbraucher anbietest, musst Du die dafür geltenden zusätzlichen Schutz-, Informations- und gegebenenfalls Widerrufspflichten erfüllen. Unsere B2B-Partnerbedingungen sind keine Vorlage für einen unverändert übernehmbaren Verbrauchervertrag.
4.3 Deine Endkunden dürfen die vereinbarten Funktionen für ihre eigenen Geschäftsprozesse nutzen. Eine Befugnis, eigenständige weitere Whitelabel-Anbieter oder unbeschränkte Untervertriebsnetze einzurichten, ist darin nicht enthalten und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Reguläre Kunden- und Mitarbeiterzugänge im gebuchten Umfang bleiben zulässig.
4.4 Du musst Deinen Kunden einen erreichbaren Ansprechpartner und zutreffende Anbieterinformationen bereitstellen. Die eigene Marke darf gesetzlich notwendige Angaben zu beteiligten Dienstleistern, Auftragsverarbeitern, Zahlungsanbietern oder Übermittlungen nicht verdecken.
4.5 Eine Umstellung bestehender Reseller-Kunden auf Dein Whitelabel-Angebot erfolgt nicht automatisch. Erforderliche Zustimmung zum Vertragswechsel, Abrechnung, Datenübertragung und neue Datenschutzvereinbarungen müssen vorab geklärt sein. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Wechsel.
Pläne, Kundenkonten & Leistungsumfang
5.1 Maßgeblich ist die bei Abschluss vereinbarte Leistungsbeschreibung. Die aktuelle Preisseite unterscheidet Reseller 10 mit zehn enthaltenen Konten und Whitelabel mit unbegrenzten Konten. Die konkrete Bedeutung, Zuordnung und Abrechnung enthaltener Konten ist Bestandteil der Partnerbestellung; daraus folgt keine zusätzliche, nicht ausgewiesene Einzelkontogebühr.
5.2 „Unbegrenzt“ bezeichnet die ausdrücklich so angebotene Konten- oder Funktionsanzahl. Es ersetzt keine abweichend ausgewiesenen Nutzerkontingente und macht gesondert bepreiste Verbrauchsleistungen nicht automatisch kostenlos. Wir führen keine verdeckte zahlenmäßige Obergrenze durch eine allgemeine Fair-Use-Klausel ein. Konkreter Missbrauch oder eine tatsächliche Gefährdung des Betriebs wird nach den Schutzregeln dieser Bedingungen behandelt.
5.3 Whitelabel-Anpassungen, Domains sowie Desktop- und Mobile-Apps sind in dem ausdrücklich angebotenen und technisch bereitgestellten Umfang nutzbar. Eine enthaltene App bedeutet nicht ohne Weiteres eine individuell entwickelte Anwendung, eigene App-Store-Einträge oder die Übertragung von Quellcode. Ein solcher zusätzlicher Umfang bedarf einer konkreten Vereinbarung.
5.4 Du richtest Kundenkonten ordnungsgemäß ein, ordnest sie dem berechtigten Kunden zu und verwaltest Zugriffsrechte nach dessen Auftrag. Ein Kundenkonto darf nicht als gemeinsamer Datenraum voneinander unabhängiger Unternehmen verwendet werden, wenn dadurch deren Daten unzulässig offengelegt werden. Technisch zulässige Kooperationen benötigen eine passende Berechtigungs- und Datenschutzregelung.
Partnergebühren, Testphase & Abrechnung
6.1 Es gelten die bei Bestellung ausgewiesenen Partnerpreise und Zahlungsintervalle. Derzeit werden Reseller 10 mit 297 € monatlich oder 2.970 € jährlich und Whitelabel mit 497 € monatlich oder 4.970 € jährlich angeboten, jeweils zuzüglich anwendbarer Umsatzsteuer. Eine Jahreszahlung ist ein eigenes Abrechnungsmodell und wird nicht ohne Vereinbarung vorausgesetzt. Spätere Website-Preise ändern bestehende Entgelte nicht automatisch.
6.2 Die angebotene kostenlose Testphase dauert 10 Tage. Eine anschließende kostenpflichtige Fortsetzung setzt voraus, dass Preis, Beginn, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit vorab klar mitgeteilt und wirksam vereinbart wurden. Nach rechtzeitiger Beendigung der Testphase fällt keine anschließende Abonnementgebühr an. Etwaige gesonderte Verbrauchsleistungen sind auch während des Tests nur nach transparenter vorheriger Vereinbarung kostenpflichtig.
6.3 Grundgebühren werden im vereinbarten Intervall abgerechnet; Fälligkeit und Zahlungsweg ergeben sich aus der Bestellung oder Rechnung. Wir stellen die für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen bereit. Du hältst insbesondere Unternehmensanschrift und gegebenenfalls Umsatzsteuer-ID aktuell. Reverse Charge kommt nur zur Anwendung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
6.4 Im Whitelabel-Modell schuldest Du die vereinbarten Partner- und Verbrauchsentgelte unabhängig davon, ob Deine Endkunden rechtzeitig zahlen. Eine hiervon abweichende Risikoübernahme muss ausdrücklich vereinbart sein. Im Reseller-Modell trägst Du dagegen nicht allein wegen Deiner Vermittlungsrolle das Ausfallrisiko einer unmittelbar von uns an den Endkunden gestellten Rechnung.
6.5 Abrechnungsfehler können unter Angabe der betroffenen Rechnung gemeldet werden. Eine kurze Einwendungsfrist mit automatischem Verlust berechtigter Ansprüche wird nicht vereinbart. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben nach Maßgabe des anwendbaren Rechts erhalten.
Verbrauch, Zusatzleistungen & KI
7.1 E-Mail-Versand, SMS, Telefonie, KI, zusätzliche Nutzer oder andere Zusatzleistungen können je nach gebuchtem Plan enthalten oder gesondert vergütungspflichtig sein. Enthaltene Leistungen dürfen nicht pauschal als zusätzliche Kosten behandelt werden. Insbesondere richtet sich der Umfang enthaltener KI-Leistungen im Whitelabel-Angebot nach der ausdrücklich vereinbarten Beschreibung.
7.2 Für kostenpflichtigen Mehrverbrauch müssen Preisgrundlage, Einheit, zahlungspflichtige Partei und Aktivierung vorab erkennbar sein. Eine automatische Guthabenaufladung oder Belastung eines Zahlungsmittels erfordert eine wirksame Vereinbarung. Ein einmaliges Startguthaben wird nicht ohne Zusage als regelmäßig wiederkehrendes Guthaben dargestellt.
7.3 Im Reseller-Modell werden unmittelbar vom Endkunden bestellte Verbrauchsleistungen grundsätzlich von uns mit diesem abgerechnet. Im Whitelabel-Modell rechnest Du mit Deinen Kunden selbst ab und erfüllst die gegenüber uns vereinbarten Zahlungspflichten. Abweichende Zuordnungen müssen vor Nutzung dokumentiert sein.
7.4 Du informierst Deine Kunden verständlich über eingesetzte KI-Funktionen und zusätzliche Anbieter, soweit dies rechtlich oder für eine zutreffende Leistungsbeschreibung erforderlich ist. KI-Ausgaben müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend geprüft werden. Du sagst weder fehlerfreie Ergebnisse noch eine ausschließliche Verarbeitung in Deutschland zu, wenn die betreffende Funktion internationale Dienste einbindet.
Endkundenpreise & ehrliche Angebote
8.1 Für Plattformverträge, die wir unmittelbar mit Endkunden schließen, bestimmen wir unsere eigenen Angebotspreise. Der reguläre Complete-Monatspreis beträgt derzeit 97 € zuzüglich Umsatzsteuer. Du darfst für unsere Rechnung keine davon abweichenden Konditionen zusagen, ohne hierzu befugt zu sein. Deine selbstständigen Zusatzleistungen bepreist Du eigenständig.
8.2 Für ein mit condooOS Complete vergleichbares Whitelabel-Angebot mit vollständigem Funktionsumfang empfehlen wir einen Preis von 97 € pro Monat zuzüglich anwendbarer Umsatzsteuer bei monatlicher Abrechnung. Diese Empfehlung dient als Orientierung für die Positionierung der Vollversion und ist ausdrücklich unverbindlich. Sie ist weder ein Mindestverkaufs- noch ein Mindestwerbepreis.
8.3 Als eigenständiger Whitelabel-Anbieter legst Du Deine Endkundenpreise, Rabatte, Testzeiten, Jahrespreise und Aktionen selbst fest. Du darfst die Empfehlung unter- oder überschreiten und abweichende Preise öffentlich bewerben. Deine Entscheidung führt zu keinen Nachteilen bei Freischaltung, Konditionen, Support, Belieferung oder Fortführung der Partnerschaft. Auch Marken- und Qualitätsvorgaben begründen keine Pflicht zur Einhaltung der Preisempfehlung.
8.4 Du beschreibst den tatsächlich angebotenen Funktionsumfang zutreffend. Ein beschränktes Paket darf nicht als uneingeschränkte Vollversion erscheinen. Bei einem Angebot mit beispielsweise bis zu drei Hauptfunktionen müssen Umfang, Einschränkungen und technisch eingeräumte Zugriffe übereinstimmen. Daraus folgt keine Mindestpreisregel für andere Pakete.
8.5 Rabatte, Testzeiten, Laufzeiten, anschließende Preise und etwaige Zusatzkosten müssen transparent kommuniziert werden. Marken- und Qualitätsvorgaben dürfen nicht als verdecktes Mittel zur Durchsetzung bestimmter Wiederverkaufspreise verwendet werden.
Marken, Domains & Nutzungsrechte
9.1 Für die Dauer der wirksamen Partnerschaft erhältst Du ein einfaches, auf den vereinbarten Vertragszweck begrenztes Recht, die dafür freigegebenen Materialien und Kennzeichen zu verwenden. Im Reseller-Modell dient dies der wahrheitsgemäßen Vermarktung von condooOS; im Whitelabel-Modell der vereinbarten Einrichtung Deines eigenen Auftritts.
9.2 Unsere Software, Vorlagen und geschützten Materialien bleiben bei den jeweils Berechtigten. Die Partnerschaft überträgt weder Eigentum an der Plattform noch Rechte an ihrem Quellcode. Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen, insbesondere zur Interoperabilität, bleiben unberührt. Deine eigenen Marken, Domains und von Dir erstellten Inhalte bleiben Deine.
9.3 Für eigene Marken, Bilder, Texte, Domains und Kundenvorlagen musst Du die erforderlichen Rechte besitzen. Du räumst uns daran nur die Rechte ein, die zur vereinbarten Einrichtung, Bereitstellung und Betreuung erforderlich sind. Eine Nutzung für unabhängige Werbung oder zum Training eigener KI-Modelle wird dadurch nicht erlaubt.
9.4 Verwechslungsfähige Domains, Markenanmeldungen oder Social-Media-Konten mit unseren Kennzeichen darfst Du nicht ohne vorherige Freigabe in Textform registrieren. Die Freigabe einzelner Materialien erlaubt weder eine irreführende Betreiberidentität noch eigenmächtige Garantien, Zertifizierungen oder Aussagen über eine gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Verantwortung im Vertrieb
10.1 Du arbeitest selbstständig und organisierst Deine Tätigkeit eigenverantwortlich. Ohne ausdrückliche Vollmacht besteht keine Vertretungsbefugnis für uns. Die tatsächliche Einordnung, etwa nach zwingendem Handelsvertreterrecht, kann nicht allein durch die Bezeichnung des Programms ausgeschlossen werden.
10.2 Du beachtest die für Deine Werbung geltenden Regeln, insbesondere zur Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation, zu zulässiger Direktwerbung und zu notwendigen Einwilligungen. Unzulässige Massenansprache, irreführende Kundenstimmen, nachgeahmte Anbieteridentitäten oder unwahre Erfolgs- und Einkommensversprechen sind untersagt.
10.3 Du verwendest nur zutreffende und belegbare Angaben zu Funktionen, Preisen, Verfügbarkeit, Integrationen, Datensicherheit und Verarbeitungsorten. Eine Zusage „alle Daten bleiben immer in Deutschland“ ist nicht zulässig, wenn sie die tatsächlich eingesetzten Dienste oder Übermittlungen nicht abbildet. Eigene zusätzliche Garantien musst Du als eigene Verpflichtungen kenntlich machen und selbst erfüllen können.
10.4 Es werden keine nachvertraglichen Wettbewerbsverbote oder pauschalen Kundenschutzgebühren vereinbart. Vertrauliche Informationen, geschützte Materialien und personenbezogene Daten bleiben jedoch entsprechend den hierfür geltenden Pflichten geschützt.
Support & Zusammenarbeit
11.1 Die Supportkanäle und enthaltenen Betreuungsleistungen richten sich nach dem gebuchten Plan. Aus der Verfügbarkeit von Ticket-, Community-, Zoom- oder Telefonsupport folgt ohne ausdrückliche Zusage keine Betreuung rund um die Uhr, feste Reaktionszeit oder garantierte Wiederherstellungsfrist. Gesondert vereinbarte Servicezusagen bleiben verbindlich.
11.2 Im Reseller-Modell betreust Du die von Dir separat zugesagten Einrichtungs- und Agenturleistungen; unsere Pflichten aus dem direkten Plattformvertrag mit dem Endkunden bleiben bestehen. Im Whitelabel-Modell bist Du erster Ansprechpartner Deiner Kunden und leitest technische Plattformprobleme nachvollziehbar an uns weiter. Ein direkter Endkundensupport durch uns bedarf einer entsprechenden Regelung.
11.3 Fehlermeldungen sollen betroffene Funktionen, Zeitpunkt, Auswirkungen und geeignete technische Angaben enthalten. Du übermittelst nur die hierfür erforderlichen Daten und keine Passwörter oder unnötigen Kundendaten. Zugriffe für die Fehlerbehebung erfolgen nur mit ausreichender Berechtigung.
11.4 Wir informieren über bekannte wesentliche Plattformstörungen und erforderliche Mitwirkung im Rahmen der vereinbarten Kommunikationswege. Du benennst erreichbare technische und kaufmännische Ansprechpartner und leitest relevante Betriebsinformationen an Deine betroffenen Kunden weiter.
Sicherheit & zulässige Nutzung
12.1 Du schützt Deine Administrationszugänge und die Deiner Mitarbeiter, nutzt verfügbare Mehrfaktor-Authentifizierung und vergibst nur erforderliche Rechte. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht unkontrolliert geteilt werden. Nicht mehr benötigte Berechtigungen werden zeitnah entzogen; Kunden erhalten die für ihren Vertrag vorgesehenen Zugänge.
12.2 Die Plattform darf nicht für rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, unbefugtes Auslesen, Spam oder Angriffe auf fremde Systeme verwendet werden. Du gibst die für Deine Kunden erforderlichen Nutzungsregeln in Deinem Verantwortungsbereich weiter und gehst konkreten Missbrauchshinweisen nach. Eine verschuldensunabhängige Überwachung sämtlicher Kundeninhalte wird nicht vereinbart.
12.3 Konkrete Sicherheitsvorfälle und den Verdacht kompromittierter Zugänge meldest Du uns unverzüglich über einen geeigneten Kontaktweg. Bei Vorfällen mit personenbezogenen Daten richten sich Informationen, Fristen und Maßnahmen zusätzlich nach den tatsächlich vereinbarten Datenschutzrollen und dem einschlägigen AVV.
12.4 Wir setzen die vertraglich vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen um. Diese Bedingungen behaupten keine nicht nachgewiesene Zertifizierung, dedizierte Hardware-Isolation oder bestimmte Backup-Region. Technische Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen müssen anhand der konkreten Leistungs- und Datenschutzunterlagen beurteilt werden.
Datenschutzrollen & AVV
13.1 Die datenschutzrechtliche Rolle richtet sich nach der tatsächlichen Verarbeitung, nicht allein nach dem Vertragsnamen. Für eigene Vertrags-, Abrechnungs- und Ansprechpartnerdaten handeln die Parteien regelmäßig jeweils in eigener Verantwortung. Zweck, Rechtsgrundlage und Informationspflichten sind für die jeweilige Verarbeitung gesondert zu erfüllen.
13.2 Im Reseller-Modell ist der Endkunde für seine eigenen CRM-Zwecke regelmäßig Verantwortlicher und condoo Systems OOD dessen Auftragsverarbeiter. Ein hierfür erforderlicher AVV wird unmittelbar mit dem Endkunden geschlossen. Dein betreuender Zugriff benötigt dessen Berechtigung und, soweit Du in seinem Auftrag verarbeitest, eine passende eigene Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
13.3 Im Whitelabel-Modell ist bei CRM-Verarbeitungen im Auftrag des Endkunden regelmäßig dieser Verantwortlicher, Du bist Auftragsverarbeiter und wir sind Dein Unterauftragsverarbeiter. Du benötigst die erforderliche Ermächtigung zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter und musst entsprechende Pflichten vertraglich weitergeben. Für Daten, deren Zwecke Du selbst festlegst, kann dagegen ein unmittelbares Verhältnis zwischen Dir als Verantwortlichem und uns als Auftragsverarbeiter bestehen.
13.4 Vor einer auftragsgebundenen Verarbeitung sind die erforderlichen Vereinbarungen nach Art. 28 DSGVO einschließlich Leistungsbeschreibung, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Unterauftragnehmern und Übermittlungsregelungen abzuschließen. Die Veröffentlichung des AVV-Entwurfs allein bewirkt noch keinen wirksamen Abschluss und ersetzt keine vollständig ausgefüllten Anlagen.
13.5 Betroffenenanfragen, Löschanweisungen und Meldungen von Datenschutzverletzungen werden entsprechend der Rollenverteilung unverzüglich an die zuständige Stelle weitergeleitet und im vereinbarten Umfang unterstützt. Eigene gesetzliche Pflichten jeder Partei bleiben unberührt. Die Datenschutzhinweise für unsere eigenen Verarbeitungen ersetzen nicht Deine Informationen gegenüber Deinen Kunden.
Verarbeitungsorte, KI & Drittanbieter
14.1 Der CRM-Kern wird mit Serverstandort Frankfurt beschrieben. Daraus folgt keine Zusage, dass jede Verarbeitung aller Plattformbestandteile ausschließlich in Deutschland erfolgt. Insbesondere zentrale Routing- und Authentifizierungsdienste können internationale Verarbeitung berühren; bei aktivierten KI- und anderen Zusatzdiensten kommen weitere Anbieter und Verarbeitungsorte hinzu.
14.2 Verbindliche Einzelheiten zu Datenkategorien, Verarbeitungsorten, Unterauftragnehmern und erforderlichen Übermittlungsgarantien müssen aus den zum Vertrag gehörenden aktuellen Datenschutzunterlagen hervorgehen. Der Backup-Standort ist für diese Arbeitsfassung noch zu bestätigen; weder Deutschland noch das Vereinigte Königreich werden hierfür als geprüfter Standort zugesagt.
14.3 Du darfst zusätzliche Integrationen nur mit erforderlicher Berechtigung Deiner Kunden aktivieren und musst deren Auswirkungen auf Datenflüsse und Kosten berücksichtigen. Für eigenständig von Dir beauftragte externe Anbieter verantwortest Du die erforderlichen Verträge und Prüfungen; unsere Verantwortung für von uns eingesetzte Unterauftragnehmer bleibt davon unberührt.
14.4 Eine neue oder geänderte Unterauftragsverarbeitung richtet sich nach den Informations-, Genehmigungs- und Widerspruchsregelungen des abgeschlossenen AVV. Eine allgemeine Partnerklausel ersetzt diese Regeln nicht. Ohne geklärte Voraussetzungen dürfen besonders schutzbedürftige oder für die Plattform nicht freigegebene Daten nicht einfach eingestellt werden.
Kundeninhalte & Vertraulichkeit
15.1 Kundeninhalte verbleiben bei den jeweils Berechtigten. Du darfst sie nur im Umfang einer vorhandenen Rechtsgrundlage und Beauftragung bearbeiten, exportieren oder weitergeben. Eine Betreuungsvollmacht berechtigt nicht dazu, Kundenlisten für eigene, nicht vereinbarte Werbung zu übernehmen.
15.2 Die Parteien behandeln nicht öffentliche technische, wirtschaftliche und kundenbezogene Informationen vertraulich. Sie beschränken den Zugriff auf berechtigte Personen, die diese Informationen für die Zusammenarbeit benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
15.3 Ausgenommen sind Informationen, die nachweisbar rechtmäßig öffentlich bekannt, bereits rechtmäßig vorhanden oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzlich verpflichtende Offenlegungen bleiben zulässig; soweit erlaubt, wird die andere Partei vorab informiert und die Offenlegung auf das erforderliche Maß beschränkt.
15.4 Nach Vertragsende gelten die Pflichten für weiterhin vertrauliche Informationen fort. Gesetzliche Aufbewahrung und die erforderliche Sicherung oder Durchsetzung von Ansprüchen bleiben möglich, rechtfertigen aber keine beliebige weitere operative Nutzung von Kundeninhalten.
Leistungs- & Vertragsänderungen
16.1 Wir dürfen die Plattform pflegen, Sicherheitslücken schließen und Funktionen technisch weiterentwickeln. Änderungen dürfen ausdrücklich zugesagte wesentliche Leistungen nicht ohne geeignete vertragliche Grundlage entziehen oder unbegrenzt durch andere Leistungen ersetzen. Für wesentliche Beeinträchtigungen bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Rechte bestehen.
16.2 Über absehbare wesentliche Änderungen mit Auswirkungen auf Deine Kunden informieren wir rechtzeitig unter Beschreibung der Folgen und erforderlichen Schritte. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen unmittelbar erfolgen, wenn das Abwarten nicht zumutbar ist; die Information wird dann ohne unangemessene Verzögerung nachgeholt.
16.3 Preisänderungen oder neue wesentliche Partnerpflichten werden nicht allein durch eine neue Website-Fassung verbindlich. Wir unterbreiten Änderungen grundsätzlich mindestens 30 Kalendertage vor dem vorgeschlagenen Beginn. Eine notwendige Zustimmung wird weder durch Schweigen noch allein durch weitere Nutzung ersetzt.
16.4 Ohne wirksame Änderungsvereinbarung gilt der bestehende Vertrag bis zu seiner ordentlichen Beendigung oder einer anderen wirksamen Regelung fort. Bereits geschuldete Leistungen und erworbene Ansprüche dürfen nicht rückwirkend entzogen werden. Individuell ausgehandelte Änderungen bleiben möglich.
Schutzmaßnahmen & Zahlungsverzug
17.1 Bei konkreten Anhaltspunkten für missbräuchliche Nutzung, kompromittierte Konten oder eine erhebliche Gefährdung von Daten, Rechten oder Betrieb dürfen wir erforderliche und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergreifen. Soweit möglich, werden sie auf die betroffene Funktion oder das betreffende Konto beschränkt.
17.2 Vor einer Sperrung erhältst Du grundsätzlich eine Mitteilung mit Begründung und angemessener Gelegenheit zur Abhilfe. Bei einer akuten Gefahr oder rechtlicher Verpflichtung dürfen wir sofort handeln; wir informieren anschließend, soweit rechtlich zulässig. Maßnahmen werden überprüft und nach Wegfall ihres Grundes aufgehoben.
17.3 Bei erheblichem Zahlungsverzug kommt eine Sperrung grundsätzlich erst nach konkreter Zahlungsaufforderung, mindestens 14 Kalendertagen Nachfrist und Hinweis auf die mögliche Sperrung in Betracht. Berechtigte Einwendungen und gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden berücksichtigt. Gesetzliche Rechte bei schwerwiegenden besonderen Umständen bleiben unberührt.
17.4 Ein Problem in einem Kundenkonto führt nicht automatisch zur Sperrung sämtlicher unbeteiligter Kunden. Bevor eine erforderliche Maßnahme ein gesamtes Partnerkonto betrifft, werden ihre Auswirkungen und zumutbare mildere Mittel geprüft. Direkte Kundenverträge mit uns werden nicht allein durch eine offene Partnerrechnung aufgehoben.
17.5 Eine Sperre bewirkt keine pauschale Einziehung aller Inhalte oder den automatischen Verfall bereits erworbener Ansprüche. Soweit rechtlich und technisch vertretbar, ermöglichen wir einen kontrollierten Datenexport. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens allein löst keine von zwingendem Insolvenzrecht abweichende automatische Vertragsbeendigung aus.
Laufzeit & Kündigung
18.1 Die Laufzeit richtet sich nach der angenommenen Bestellung. Ein Monatsabonnement verlängert sich jeweils um einen Monat, ein Jahresabonnement nur bei entsprechend klar vereinbarter Verlängerung jeweils um ein Jahr. Deine Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden bezahlten Abrechnungszeitraums möglich; eine zusätzliche 30-Tage-Frist für Deine ordentliche Kündigung sieht dieser Entwurf nicht vor.
18.2 Du kannst über eine dafür vorgesehene Kontofunktion oder in Textform an kontakt@condoo.systems kündigen. Ein verpflichtendes Beratungsgespräch ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Wir bestätigen Eingang und Beendigungszeitpunkt nachvollziehbar.
18.3 Wir können den Partnervertrag mit mindestens 30 Kalendertagen Vorlauf zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen, soweit keine längere Bindung vereinbart ist. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien möglich. Soweit zumutbar und gesetzlich erforderlich, geht ihr eine Abmahnung oder Abhilfefrist voraus.
18.4 Bei ordentlicher Kündigung bleibt der Zugang grundsätzlich bis zum Vertragsende im bezahlten Umfang bestehen. Eine anteilige Erstattung allein wegen früherer Nichtnutzung ist nicht vorgesehen. Gesetzliche Erstattungsrechte, berechtigte Ansprüche wegen Leistungsstörungen und wirksame Sondervereinbarungen bleiben unberührt.
18.5 Die Beendigung des Partnervertrags und die Beendigung von Endkundenverträgen sind getrennt zu behandeln. Du planst Deine eigenen Kundenlaufzeiten so, dass Du Deine Verpflichtungen auch beim Ende der Plattformpartnerschaft geordnet erfüllen oder rechtmäßig beenden kannst.
Kundenübergang, Export & Vertragsende
19.1 Im Reseller-Modell bestehen unmittelbar zwischen uns und Endkunden geschlossene Plattformverträge grundsätzlich unabhängig von Deiner Partnerschaft fort. Deine Betreuungsrechte werden beendet oder mit ausdrücklicher Kundenberechtigung neu geregelt. Deine eigenen Agenturverträge enden dadurch nicht automatisch.
19.2 Im Whitelabel-Modell bist Du für die rechtzeitige Information und geordnete Fortführung, Umstellung oder Beendigung Deiner Kundenverträge verantwortlich. Wir übernehmen diese Verträge weder automatisch noch dürfen wir ihre Inhalte ohne Rechtsgrundlage für eigenen Vertrieb verwenden. Eine freiwillige direkte Übernahme durch uns oder einen anderen Anbieter setzt die erforderlichen Vereinbarungen und Kundenentscheidungen voraus.
19.3 Die Parteien stimmen vor Vertragsende, soweit der Anlass dies zulässt, Zuständigkeiten, Zeitplan, berechtigte Datenempfänger, offene Zahlungen und den Umgang mit Domains, Zugängen und Integrationen ab. Ein Export fremder Kundenkonten an einen nicht berechtigten Partner ist ausgeschlossen. Gesetzlich erforderliche Bereitstellung oder Herausgabe darf nicht durch eine pauschale Eigentumsbehauptung über Kundeninhalte verhindert werden.
19.4 Für einen Anbieterwechsel gelten ergänzend die wirksam vereinbarten Wechsel- und Exportregelungen der Nutzungsbedingungen. Soweit die Wechselvorschriften des EU Data Act auf die konkrete Leistung anwendbar sind, bleiben sie ungekürzt erhalten. Exportierbare Daten, verfügbare Formate, ausgeschlossene interne Daten und technische Grenzen müssen konkret dokumentiert werden; nicht exportierbare Fremdfunktionen dürfen nicht als vollständig portierbar zugesagt werden.
19.5 Dieser Entwurf sieht keine zusätzlichen Wechselgebühren vor. Individuell gewünschte Leistungen, die über geschuldete Export- und Wechselunterstützung hinausgehen, bedürfen einer gesonderten transparenten Beauftragung. Gesetzlich geschuldete Unterstützung darf nicht als kostenpflichtige Zusatzleistung umetikettiert werden.
19.6 Daten werden entsprechend Weisung, AVV und geltenden Aufbewahrungspflichten zurückgegeben oder gelöscht. Die im Hauptvertrag vorgesehenen Abruf- und Wechselzeiten dürfen nicht durch eine sofortige Kontolöschung verkürzt werden. Backup-Löschzyklen und gesetzlich aufzubewahrende Informationen sind getrennt zu behandeln und dürfen keine unbefugte weitere Nutzung ermöglichen.
19.7 Nach Ende der Partnerschaft stellst Du neue Werbung als aktiver condooOS-Partner ein und entfernst entsprechende öffentlich zugängliche Kennzeichnungen grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen. Gesetzlich notwendige Angaben, vorhandene Vertragsnachweise und eine ausdrücklich abgestimmte Übergangsbetreuung bleiben zulässig. Eigene Marken und Domains werden nicht automatisch auf uns übertragen.
Haftung & Ansprüche Dritter
20.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, ausdrücklich übernommene Garantien und nach zwingenden Haftungsvorschriften. Zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, werden nicht beschränkt.
20.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, soweit diese Begrenzung nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf die Du regelmäßig vertrauen darfst. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die unbeschränkten Haftungsfälle bleiben ausgenommen.
20.3 Eine pauschale Begrenzung sämtlicher Ansprüche auf wenige Monatsgebühren wird nicht vereinbart. Wir garantieren keine bestimmte Zahl von Endkunden, Umsätzen oder Gewinnen. Eigene unautorisierte Leistungszusagen gegenüber Deinen Kunden erweitern unsere vereinbarten Pflichten nicht; eine tatsächlich von uns verursachte Vertragsverletzung bleibt nach diesen Regeln zu beurteilen.
20.4 Für eigene schuldhafte Rechtsverletzungen haftet jede Partei nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Soweit ein schuldhafter Verstoß einer Partei berechtigte Ansprüche Dritter gegen die andere verursacht, umfasst der Ersatz auch erforderliche und angemessene Abwehrkosten. Eine verschuldensunabhängige Freistellung für sämtliche Kundenansprüche wird nicht vereinbart.
20.5 Bei Drittansprüchen informiert die betroffene Partei die andere rechtzeitig, ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung und berücksichtigt deren berechtigte Interessen. Ein Anerkenntnis oder Vergleich darf der anderen Partei nicht ohne erforderliche Zustimmung eine neue Verpflichtung auferlegen. Eigene Mitverursachung und Schadensminderungspflichten werden berücksichtigt.
Recht, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
21.1 Für den Partnervertrag wird bulgarisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vorgesehen. Zwingendes Unionsrecht sowie sonstige nicht abdingbare Vorschriften bleiben unberührt. Die Rechtswahl erlaubt insbesondere keine Umgehung zwingenden Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Vertriebsrechts.
21.2 Als Gerichtsstand werden die zuständigen Gerichte in Varna vereinbart, soweit dies für die konkrete Parteien- und Vertragskonstellation wirksam zulässig ist. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben erhalten. Eine verpflichtende private Schiedsgerichtsbarkeit wird nicht vereinbart.
21.3 Rechtserhebliche Mitteilungen erfolgen über die vereinbarten Kontaktdaten; eine E-Mail genügt, soweit nicht zwingend eine andere Form erforderlich ist. Du teilst relevante Änderungen Deiner Kontaktdaten mit. Individuelle Vereinbarungen gehen allgemeinen Bedingungen vor. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bestimmen sich die Folgen nach dem anwendbaren Recht, ohne automatische Ersetzung durch die für uns wirtschaftlich günstigste Regel.
21.4 Stand: 17. September 2026 · Entwurf 0.1. Vor verbindlicher Verwendung müssen insbesondere Konten- und Abrechnungszuordnung, Whitelabel-Leistungsumfang, Datenschutzanlagen, Supportabläufe und Übergangsprozesse bestätigt sowie die Vertragsgestaltung rechtlich geprüft werden. Die hier vorgeschlagenen Regeln werden nicht durch ihre Veröffentlichung Bestandteil bestehender Partnerschaften.